Neue Perspektive Wohnen – Investitionszuschuss für Wohneigentum in Quartieren

  • Zuschuss von 6.000 Euro
  • Förderung zukunftsgerechter und attraktiver Eigentumswohnformen im Neubau

Das Land Schleswig-Holstein fördert mit dem Sonderprogramm zukunftsgerechte und attraktive Eigentumswohnformen im Neubau, die im Rahmen einer neu gestalteten Ensemble- oder Quartiersbebauung entstehen.


Derzeit können keine neuen Anträge auf Zertifizierung und damit auch auf entsprechende Zuschüsse gestellt werden.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein.
  • Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgenommen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zukunftsgerechte und attraktive Eigentumswohnformen im Neubau, die im Rahmen einer neu gestalteten Ensemble- oder Quartiersbebauung entstehen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Ihr Neubau muss Teil einer Gesamtmaßnahme sein.
  • Erfolgreich durchlaufenes Zertifizierungsverfahren.
  • Die Anträge auf Zertifizierung sind an die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. zu richten.
  • Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum gestellt werden.

In welcher Höhe wird gefördert?

Der Zuschuss wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 6.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Der Förderantrag ist an die IB.SH, zur Helling 5-6, 24143 Kiel zu richten.
  • Gern können Sie sich auch an unsere Beraterinnen und Berater wenden und sich nach vorheriger Terminabsprache beraten lassen.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Landes.

Ihre Beraterinnen und Berater

Portrait von Christiane Grotkop
Portrait von Dirk Nienburg
Portrait von Jessica Thiesen
Portrait von Wiebke Raben

Zur Helling 5-6, 24143 Kiel

0431 9905-4500

(für Direktkunden des Bereiches Wohneigentum)