Neue Perspektive Wohnen – Wohnquartiere

  • Zuschuss von bis zu 50.000 Euro
  • nachhaltige Quartiersentwicklung

Das Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ unterstützt Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, so dass für viele Bedarfsgruppen angemessener Wohnraum realisiert werden kann. Es sollen an geeigneten Orten gemischte und attraktive Wohnquartiere entstehen, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen und eine Siedlungsstruktur mit einer Bandbreite von Gebäudetypen anbieten.

Wirkt auf diese SDG ein:

Logo SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

Ungleichheiten in und zwischen Ländern sollen verringert werden.

Produkte und Leistungen

Die IB.SH unterstützt in der Zuwendungsbeantragung und -abwicklung für die Investitions- und Bildungsmaßnahmen in den Einrichtungen des Jugendaufbauwerks Schleswig-Holstein. Derzeit arbeiten landesweit verschiedene Einrichtungen im Jugendaufbauwerk und bilden auf freiwilliger Basis einen Verbund. Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren werden Fach-, Methoden-, Lern- und Sozialkompetenzen in Werkstatt, Berufsschule, Internat und in betrieblichen Praktikumsstellen von Wirtschaft und Verwaltungen vermittelt.

Sowohl unsere Wohnquartierslotsinnen und -lotsen als auch unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau tragen zur Minderung von Ungleichheiten bei, indem sie Kommunen und Investoren umfassend zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum beraten. Dabei kann die Beratung beispielsweise auch den Bau von Studierendenwohnheimen oder betreuten Wohnformen einschließen.

Logo SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.

Produkte und Leistungen

Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.

Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.

Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.


Was sind Ihre Vorteile?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderung der Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzeptes

Wer wird gefördert?

  • Schleswig-Holsteinische Gemeinden
  • Vorhabenträger, die sich mittels städtebaulichem Vertrag (§ 11 BauGB) zur Realisierung der Planung verpflichtet oder im Rahmen einer Vorhaben- und Erschließungsplanung mit der Gemeinde einen Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 BauGB abschließen

Was wird gefördert?

Der Aufwand für die Erstellung eines leitbildbasierten umfassenden Bebauungskonzeptes, das zur Umsetzung geeignet und bestimmt ist.

Dazu gehören die Vorbereitung und Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplanes oder auf sonstige Weise verbindlichen Bebauungskonzeptes, der bzw. das die in der Anlage genannten Qualitätskriterien berücksichtigt.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro
  • Voraussetzung sind förderfähige Kosten in entsprechender Höhe

Was ist noch wichtig?

Liegen mehr förderfähige Anträge vor als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine Auswahl der Vorhaben nach den in der Anlage genannten Kriterien.

Eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist ausgeschlossen. Ein Maßnahmenbeginn ist anzunehmen, wenn zum Zwecke der Entwicklung eines Quartiers gezielt im Sinne der Richtlinie Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Der formlose Förderantrag ist an die IB.SH, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel zu richten. Sie können auch die unter „Downloads“ zur Verfügung gestellten Muster nutzen.
  • Termine und Antragsfristen:
    Einreichungsfristen: 01.02.2020, danach jeweils zum 01.04., 01.08., 01.12.
    Diese Fristen sind Ausschlussfristen, später eingehende Anträge werden erst zum nächsten Termin berücksichtigt.
     

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner für die Wohnquartiersentwicklung

Portrait von Gerhard Petermann
Portrait von Tobias Balzer
Portrait von Mareike Zamzow
Portrait von Lars Bührmann