Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II

  • Sanierung, Umbau und Erweiterung von bestehenden Schulgebäuden
  • In Ausnahmefällen auch Ersatzbau

Mit dem Schulbau- und Sanierungsprogramm-Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für Unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS 2030 II) fördert das Land den Neubau und die Sanierung von Schulen.


Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für Unser Land Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein stellt beginnend mit dem Haushaltsplan 2021 Haushaltsmittel von bis zu 120 Mio. Euro für den Bau und die Sanierung von Schulen zur Verfügung

Die Mittel des Förderprogramms teilen sich zwischen den Trägern der öffentlichen Schulen und den Trägern der Ersatz- und Pflegeschulen entsprechend ihrem Anteil an den in Schleswig-Holstein an diesen Schulen insgesamt unterrichteten Schülerinnen und Schülern auf.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Träger der öffentlichen Schulen ( einschließlich Halligschulen)
  • Träger von genehmigten Ersatzschulen
  • Staatlich anerkannte Pflegeschulen
  • Berufliche Schulen in der Trägerschaft von Kammern und Innungen
  • Dänischer Schulverbund

Was wird gefördert?

Sanierung, der Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Schulgebäudessowie auch bspw. Schulsporthallen, Außenanlagen  und Mensen, Aufenthaltsräume, Arbeits- und Werkstätten, Simulationsräume und Labore.

Wie wird gefördert?

Mit der Abwicklung der Zuwendung wurde die IB-SH beauftragt.

Die geltenden  Richtlinie (RL) für die Ersatz- und Pflegeschulen sowie für die berufsbildenden Schulen in der Trägerschaft der Kammern und Innungen sowie das Anmeldeformular für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einer Investitionsmaßnahme gemäß Nr. 8 der RL finden Sie nachstehend als Download.

 

Hinweis

Aktuell können die antragsberechtigten Ersatz- und Pflegeschulen sowie die berufsbildenden Schulen in der Trägerschaft der Kammern und Innungen förderfähige Investitionsmaßnahme bis zum 30. November 2021 beim zuständigen Ministerium anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Funktionspostfach schulbau[at]bimi.landsh.de mit Hilfe des vorgegebenen Anmeldeformulars.

Aktuell können die antragsberechtigten öffentlichen Schulen förderfähige Investitionsmaßnahme bis zum 28. Februar 2022 beim zuständigen Ministerium anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Funktionsfach schulbau[at]bimi.landsh.de mit Hilfe vorgegebener Anmeldeformulare.

Das gemeinsame Antragsformular wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Bei Fragen hilft

Portrait von Gabriele Sahm

Gabriele Sahm

Sachbearbeiterin Zuschussprogramme
0431 9905-4530

Downloads