Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II

  • Sanierung, Umbau und Erweiterung von bestehenden Schulgebäuden
  • In Ausnahmefällen auch Ersatzbau

Mit dem Schulbau- und Sanierungsprogramm-Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für Unser Land Schleswig-Holstein (IMPULS 2030 II) fördert das Land den Neubau und die Sanierung von Schulen.

Wirkt auf diese SDG ein:

Logo SDG 1 – Keine Armut

SDG 1 – Keine Armut

Armut soll in all ihren Formen und überall beendet werden. Dabei geht es zum einen um existenzbedrohende Armutsformen. Zum anderen soll die Situation der Menschen in Schleswig-Holstein verbessert werden, die ein besonders niedriges Einkommen haben.

Produkte und Leistungen

Die soziale Wohnraumförderung sichert die nachhaltige Kreditvergabe für die Versorgung besonders förderwürdiger Zielgruppen mit bezahlbarem Wohnraum. Die Förderung erfolgt über Darlehen und weitergeleitete Zuschüsse des Landes sowie durch besondere Beratungsleistungen.

Eine bessere Qualifizierung der Menschen trägt zu einem höheren Beschäftigungsstand bei ausreichenden Löhnen bei. Diese Qualifizierung fördert das Land mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Landesprogramm Arbeit. Darunter fallen zum Beispiel der Weiterbildungsbonus oder branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben, bei denen die IB.SH bei der Antragstellung berät.

Kennzahlen

1.353 bezahlbare Wohneinheiten wurden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung neu errichtet, modernisiert oder saniert.

Logo SDG 4 – Hochwertige Bildung

SDG 4 – Hochwertige Bildung

Bei diesem Ziel geht es um eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle.

Produkte und Leistungen

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum begleitet Schul- und Hochschulbaumaßnahmen mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Umsetzung. Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH unter anderem auch kommunale Schulbauvorhaben; Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren.

Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Schulbauvorhaben, Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen, unterstützt. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).

Das Landesprogramm Arbeit wird mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Ziel des Arbeitsmarktprogramms 2021 - 2027 ESF+ ist insbesondere die Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Integration. Weitere Zuschussprogramme, mit denen Bildungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen verbessert werden sollen, sind zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG, das Programm IMPULS 2030 sowie Zuschüsse für Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Im Rahmen der Arbeitsmarkt­ und Strukturförderung bewilligten wir in 2022 über 13.723 Zuschüsse an öffentliche Empfänger, Privatpersonen und Unternehmen. Außerdem konnten wir in 2023 4.712 Personen mit dem Aufstiegs­BAföG begleiten. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit langjährigen Partnerinnen und Partnern zahlreiche Projekte zur Aus- und Weiterbildung initiiert.

Logo SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie

SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie

Jeder Mensch soll einen sicheren Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie haben. Für Schleswig-Holstein ist hier insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien relevant.

Produkte und Leistungen

Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur und unserer Wohnquartiersentwicklung sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben. Die IB.SH Energieagentur steht sowohl für die Bereiche der Bank als auch für die Kundinnen und Kunden, deren Hausbanken und für das Land als sach- und fachkundige Ansprechpartnerin bei vielfältigen energiewirtschaftlichen und ökologischen Fragestellungen bereit und ist zentraler Bestandteil des Branchennetzwerks in Schleswig-Holstein.

Die Wohnquartierslotsinnen und Wohnquartierslotsen beraten Kommunen zu Förderprogrammen wie z. B. der Energetischen Stadtsanierung und unterstützen beim Antragsprozess bis hin zur Bewilligung. Im Vordergrund dieser Förderprogramme steht meist die Analyse von Wohn- und Stadtquartieren hinsichtlich der Energieeffizienz mit dem Ziel, das aufgedeckte Entwicklungspotenzial umzusetzen.

Kennzahlen

Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2023 wurden 13 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.

Logo SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

Ungleichheiten in und zwischen Ländern sollen verringert werden.

Produkte und Leistungen

Die IB.SH unterstützt in der Zuwendungsbeantragung und -abwicklung für die Investitions- und Bildungsmaßnahmen in den Einrichtungen des Jugendaufbauwerks Schleswig-Holstein. Derzeit arbeiten landesweit verschiedene Einrichtungen im Jugendaufbauwerk und bilden auf freiwilliger Basis einen Verbund. Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren werden Fach-, Methoden-, Lern- und Sozialkompetenzen in Werkstatt, Berufsschule, Internat und in betrieblichen Praktikumsstellen von Wirtschaft und Verwaltungen vermittelt.

Sowohl unsere Wohnquartierslotsinnen und -lotsen als auch unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau tragen zur Minderung von Ungleichheiten bei, indem sie Kommunen und Investoren umfassend zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum beraten. Dabei kann die Beratung beispielsweise auch den Bau von Studierendenwohnheimen oder betreuten Wohnformen einschließen.

Logo SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.

Produkte und Leistungen

Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.

Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.

Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Logo SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz

Es sollen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergriffen werden.

Produkte und Leistungen

Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben.

Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Kennzahlen

Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2023 wurden 13 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.


Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für Unser Land Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein stellt beginnend mit dem Haushaltsplan 2021 Haushaltsmittel von bis zu 120 Mio. Euro für den Bau und die Sanierung von Schulen zur Verfügung

Die Mittel des Förderprogramms teilen sich zwischen den Trägern der öffentlichen Schulen und den Trägern der Ersatz- und Pflegeschulen entsprechend ihrem Anteil an den in Schleswig-Holstein an diesen Schulen insgesamt unterrichteten Schülerinnen und Schülern auf.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Träger der öffentlichen Schulen ( einschließlich Halligschulen)
  • Träger von genehmigten Ersatzschulen
  • Staatlich anerkannte Pflegeschulen
  • Berufliche Schulen in der Trägerschaft von Kammern und Innungen
  • Dänischer Schulverbund

Was wird gefördert?

Sanierung, der Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Schulgebäudessowie auch bspw. Schulsporthallen, Außenanlagen  und Mensen, Aufenthaltsräume, Arbeits- und Werkstätten, Simulationsräume und Labore.

Wie wird gefördert?

Mit der Abwicklung der Zuwendung wurde die IB-SH beauftragt.

Die geltenden  Richtlinie (RL) für die Ersatz- und Pflegeschulen sowie für die berufsbildenden Schulen in der Trägerschaft der Kammern und Innungen sowie das Anmeldeformular für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einer Investitionsmaßnahme gemäß Nr. 8 der RL finden Sie nachstehend als Download.

 

Hinweis

Aktuell können die antragsberechtigten Ersatz- und Pflegeschulen sowie die berufsbildenden Schulen in der Trägerschaft der Kammern und Innungen förderfähige Investitionsmaßnahme bis zum 30. November 2021 beim zuständigen Ministerium anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Funktionspostfach schulbau[at]bimi.landsh.de mit Hilfe des vorgegebenen Anmeldeformulars.

Aktuell können die antragsberechtigten öffentlichen Schulen förderfähige Investitionsmaßnahme bis zum 28. Februar 2022 beim zuständigen Ministerium anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Funktionsfach schulbau[at]bimi.landsh.de mit Hilfe vorgegebener Anmeldeformulare.

Das gemeinsame Antragsformular wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Bei Fragen hilft

Portrait von Gabriele Sahm

Gabriele Sahm

Sachbearbeiterin Zuschussprogramme
0431 9905-4530

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