Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein (befristet bis 31.03.2022)
- Finanzierung nachweislich aufgrund der Corona-Krise bedingten Kapitalbedarfs
- für Start-ups und kleine Mittelständler (gewerbliche Unternehmen bis zu 75 Mio. Euro Gruppenumsatz)
- bis 1.300.000 Euro
Mit dem Programm steht für Schleswig-Holstein die sogenannte Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise angekündigt hatten. Ziel der Säule II ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe haben, mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Über haftungsfreigestellte Globaldarlehen können die Landesförderinstitute passgenau auf die jeweiligen Bundesländer zugeschnittene Förderinstrumente refinanzieren.
Wer wird gefördert?
- Start-ups
- kleine Mittelständler (gewerbliche Unternehmen bis 75 Mio. EUR Gruppenumsatz
die entweder ihren Sitz, ihre Betriebsstätte, ihre Hauptverwaltung, den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten in Schleswig-Holstein haben.
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die am 31. Dezember 2019 ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 waren.
Was wird gefördert?
- Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel).
- Gefördert werden alle bilanzstärkenden Maßnahmen, vor allem zur Stärkung der Eigenkapital- bzw. Eigenmittel-Ausstattung und zur Liquiditätssicherung.
Die Finanzierung von Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben ist nicht zulässig.
Wie wird gefördert?
Beteiligungsform:
- Typisch stille Beteiligung
- Offene Beteiligungen (ggf. mit Gesellschafterdarlehen mit Wandeloption)
Beteiligungsbetrag:
Maximal 1.300.000 Euro (abhängig vom noch verfügbaren Kleinhilfebudget nach der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“)
Beteiligungskonditionen:
- Typisch stille Beteiligung
- Festvergütung: i.d.R. 6% p.a.
- Gewinnabhängige Vergütung: bei Gewinn des Unternehmens 1,50%-2,00% p.a. auf die Beteiligungssumme
- Laufzeit: mind. 5 Jahre max. 10 Jahre
- Offene Beteiligungen (Verhandlungssache)
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Formlos über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Wer ist Ihr Fördergeber?
Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH fördert in Verbindung mit der KfW, mit dem Land Schleswig-Holstein und der IB.SH.