Startchancen-Programm Säule I
- Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen für beteiligte Schulen
Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen für beteiligte Schulen im Startchancen-Programm.
Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen
Der Bund und das Land Schleswig-Holstein stellen für die am Programm „Startchancen“ beteiligten Schulen im Zeitraum vom August 2024 bis Juli 2034 Mittel zur Förderung Ihrer Investitionen zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau in drei Säulen zur Verfügung.
Gegenstand der Förderung
Das Startchancenprogramm soll dazu beitragen die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der Bund stellt dem Land Schleswig-Holstein mit Säule I dieses Programms Fördermittel in Höhe von 120.924.006,33 € für Investitionen für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung zur Verfügung. Die Richtlinie für diese Säule läuft vom 16.12.2024 bis zum 31.07.2034.
Unterstützung durch die IB.SH
Mit der Abwicklung dieser Zuwendungen wurde die IB.SH beauftragt. Die Verwaltungsvereinbarung Säule I, die geltende Richtlinie und die Unterlagen für die Beantragung der Mittel finden Sie im Download Bereich.