PDF, 213 KB, erstellt am 07.05.2024
GRW Richtlinie – Errichtung, Erweiterung und Modernisierung im C- und D-Gebiet
Für Projekte die nach Ziffer 5.1 dieser Richtlinie gefördert werden können, besteht die Möglichkeit im Rahmen des Bewilligungsverfahrens anstatt aus Mitteln der GRW aus Mitteln des EFRE im Rahmen der „Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“ einen Zuschuss zu erhalten, sofern diese Projekte die zusätzlichen Anforderungen der eben genannten Richtlinie erfüllen.