Mietwohnungsbau fördern
Die soziale Wohnraumförderung, die Aufwertung von Wohnquartieren und die Umsetzung der Energiewende sind wichtige kommunale Aufgaben. Die IB.SH steht Ihnen dabei mit umfassender Beratung zur Seite und informiert Sie zur Einbindung von Fördermitteln der IB.SH, des Bundes und des Landes für den Städtebau und für kommunale Wohnimmobilien.
Förderberatung für den Mietwohnungsbau
Sie finden wichtige Informationen zu den Förderkriterien sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) HIER.
Die Wohnraumförderung des Landes für den Mietwohnungsbau wird stark nachgefragt. Alle Fördermittel des Jahres 2024 sind bereits in konkreten Wohnungsbauprojekten gebunden. Förderanfragen für Fördermittel aus dem Programmjahr 2025 können wieder ab 1. September 2024 gestellt werden. Für 2025 hat die IB.SH bereits Kenntnis von einem Bedarf nach einem Fördervolumen von deutlich mehr als 200 Mio. Euro.
Zum neuen Antragsverfahren ab 1. September 2024 verweisen wir auf unsere aktuellen Informationen (News vom 17.06.2024).
Auslastung der Förderbudgets der Landesförderung für den Mietwohnungsbau:
Förderjahr | Förderdarlehen Mio.€ (ohne Zuschüsse): Budget / davon Projekten zugeordnet | Anzahl der geförderten Wohneinheiten |
2022 | 170 / 170 | ca. 1.000 |
2023 | 310 / 310 | ca. 2.000 |
2024 | 305 / 305 | ca. 1.900 |
2025 | 170 / 0 | / |
2026 | 170 / 0 | / |
Datenstand: 01.09.2024
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