Landesprogramm Arbeit 2021 bis 2027

Das Landesprogramm Arbeit ist das Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein. Es wird zu einem großen Teil mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Das Landesprogramm Arbeit in der Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus knüpft an sein erfolgreiches Vorgängerprogramm an, setzt dabei aber auch neue Akzente. Das Programm unterstützt insbesondere schleswig-holsteinische Betriebe und deren Beschäftigte, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Geflüchtete sowie Arbeitslose und Nichterwerbstätige, die in den ersten Arbeitsmarkt zurück wollen.



Schwerpunkt A

Beschäftigung

Der wachsende Fachkräftebedarf ist weiterhin die zentrale Herausforderung für den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Unternehmen sollen daher in Fragen der Fachkräftegewinnung und -sicherung beraten und unterstützt werden. Auch wird es für Betriebe zunehmend erforderlich, ihre Beschäftigten weiterzubilden und zu qualifizieren. Für die einzelnen Beschäftigten gewinnt Qualifizierung und lebenslanges Lernen weiter an Bedeutung, damit sie den zunehmenden Qualifikationsanforderungen des Arbeitslebens gerecht werden können. Ein weiteres Ziel in diesem Schwerpunkt ist es, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen.

  • Unterstützung von Unternehmen bei der künftigen Beschäftigungs-, Fachkräfte- und Nachwuchssicherung und Steigerung der Aus- und Weiterbildungsqualität
  • Unterstützung der Weiterbildungsbeteiligung und des lebenslangen Lernens von Beschäftigten
  • Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen

Schwerpunkt B

Bildung

Mit den Aktionen des Schwerpunktes B soll das Beschäftigungspotential junger Menschen bestmöglich ausgeschöpft werden. Daher sollen Jugendliche am Übergang zwischen Schule und Beruf beraten, gecoacht und begleitet werden. Abbruchgefährdete Auszubildende und ihre Unternehmen werden beraten und unterstützt, um Vertragsauflösungen möglichst zu vermeiden. Die Qualität der Ausbildung wird durch die Unterstützung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk und in den grünen Berufen gestärkt.

  • Verbesserung der Bildungschancen von jungen Menschen
  • Erschließen von Bildungspotentialen 

Schwerpunkt C

Soziale Integration

Soziale Integration heißt vor allem, arbeitsmarktferne Menschen zu unterstützen und in Ausbildung oder Arbeit zu bringen. Daher sollen mit den Aktionen dieses Schwerpunkts die Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen gefördert werden und langzeitarbeitslose Menschen auf den Weg in den Arbeitsmarkt unterstützt werden. Auch Geflüchtete gehören zur Zielgruppe, ebenso wie gering literarisierte Erwachsene beziehungsweise Personen mit Defiziten in der Grundbildung.

  • Am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen, darunter auch Menschen mit Migrationshintergrund an den Arbeitsmarkt heranführen
  • Unterstützung ihrer Integration in Beschäftigung

Downloads als Hilfestellung für Antragsteller und Zuwendungsempfänger

Zur Hilfestellung von Antragstellern und Zuwendungsempfängern im Rahmen des Landesprogramms Arbeit hat das Arbeitsministerium einen praktischen Leitfaden entwickelt. Dieser soll helfen, die wichtigsten Fragen bei der Beantragung der Förderung und Durchführung der Vorhaben zu beantworten.

  •  

Weiterführende Vorschriften, Bestimmungen und Verordnungen

  • LHO SH - Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein
  • ANBest-P - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
  • ANBest-K - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften
  • Gesetz zur Aufhebung des Landesmindestlohns
  • TTG - Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (außer Kraft ab 01.04.2019)
  • SHVgVO - Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung)
  • GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • VgV  - Vergabeverordnung
  • VGSH - Vergabegesetz Schleswig-Holstein
  • LBeschO - Landesbeschaffungsordnung